B1-Zertifikat für Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis: Was zählt?

Für den deutschen Pass und für die unbefristete Niederlassungserlaubnis musst du Deutschkenntnisse nachweisen, meistens auf dem Niveau B1. Hier siehst du, welche Zertifikate anerkannt werden und was du dabei beachten solltest.

Termin im Büro: Ein Dokument wird am Tisch unterschrieben

Was bedeutet B1?

B1 ist die dritte von sechs Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (A1 bis C2). Mit B1 verstehst du die wichtigsten Informationen, wenn klar und über bekannte Themen gesprochen wird. Du kommst im Alltag zurecht, kannst über Erfahrungen und Pläne erzählen und kurz deine Meinung begründen.

Im Gesetz heißt das „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“. Gemeint ist damit das Niveau B1.

B1 für die Einbürgerung

Wer sich einbürgern lassen möchte, muss nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse haben. Niedrigere Stufen wie A2 reichen dafür nicht. Zusätzlich brauchst du in der Regel den Einbürgerungstest („Leben in Deutschland“). Das ist eine eigene Prüfung über Wissen zu Deutschland, kein Sprachtest.

B1 für die Niederlassungserlaubnis

Auch für die allgemeine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) brauchst du ausreichende Deutschkenntnisse, also in der Regel B1. Für manche Aufenthaltstitel gelten andere Stufen oder Fristen, zum Beispiel bei der Blauen Karte EU oder bei anerkannten Geflüchteten. Was genau für dich gilt, hängt von deinem Aufenthaltstitel ab. Frag deshalb immer bei deiner Ausländerbehörde nach.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall ist die zuständige Ausländerbehörde oder Einbürgerungsbehörde verantwortlich. Kostenlose Hilfe bekommst du auch bei der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) oder beim Jugendmigrationsdienst.

Welche Zertifikate werden anerkannt?

Wichtig ist ein Zertifikat über eine bestandene Prüfung auf dem Niveau B1 von einem anerkannten Anbieter. Eine Teilnahmebestätigung von einem Sprachkurs reicht nicht. Häufig genutzt werden:

PrüfungGut zu wissen
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)Abschlussprüfung des Integrationskurses. Zählt nur mit dem Gesamtergebnis B1, nicht mit A2. Seit 1. November 2026 gelten strengere Regeln.
telc Deutsch B1Weit verbreitet, viele Prüfungszentren und Termine in ganz Deutschland.
Goethe-Zertifikat B1Vom Goethe-Institut, die Module können einzeln abgelegt werden.
ÖSD Zertifikat B1Österreichisches Sprachdiplom, auch in Deutschland anerkannt.

Daneben gibt es weitere anerkannte Anbieter. Bevor du dich für eine Prüfung anmeldest, lohnt sich eine kurze Nachfrage bei deiner Behörde, ob sie das Zertifikat akzeptiert.

Andere Nachweise und Ausnahmen

Statt eines Zertifikats können auch andere Nachweise reichen, zum Beispiel:

  • ein deutscher Schulabschluss
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland
  • ein Studium an einer Hochschule mit Deutsch als Unterrichtssprache

Ausnahmen gibt es in besonderen Fällen, etwa wegen Krankheit, Behinderung oder hohen Alters. Diese Fälle prüft die Behörde einzeln, und du brauchst dafür Nachweise, zum Beispiel ein ärztliches Attest.

Was du außer B1 für die Einbürgerung brauchst

B1 ist nur ein Baustein. Die wichtigsten Voraussetzungen aus § 10 StAG im Überblick, ganz allgemein erklärt:

  • Fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Die schnelle Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr. Sie wurde mit einem Gesetz abgeschafft, das am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Eine Übergangsregel für laufende Anträge gibt es nicht.
  • Deutsch auf B1, nachgewiesen durch ein Zertifikat oder einen anderen anerkannten Nachweis.
  • Der Einbürgerungstest mit mindestens 17 von 33 richtigen Antworten. Alles dazu liest du im Artikel Leben in Deutschland Test.
  • Deinen Lebensunterhalt sicherst du in der Regel selbst, also ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe. Es gibt Ausnahmen, die die Behörde prüft.
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat, abgesehen von kleinen Ausnahmen, die das Gesetz regelt.
  • Ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.

Die Liste ist vereinfacht. Welche Unterlagen du konkret brauchst, sagt dir deine Einbürgerungsbehörde, oft schon auf ihrer Website mit einer Checkliste.

Sonderregel für frühere Gastarbeiter

Für eine kleine Gruppe gibt es eine Erleichterung: Wer als Gastarbeiter über ein Anwerbeabkommen bis zum 30. Juni 1974 nach Westdeutschland kam, oder als Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 in die DDR, muss kein B1-Zertifikat vorlegen. Es reicht, dass man sich im Alltag ohne nennenswerte Probleme mündlich auf Deutsch verständigen kann. Das gilt auch für Ehepartner, die damals nachgezogen sind. Auch der Einbürgerungstest entfällt für diese Gruppe. Für alle anderen gilt: B1 muss nachgewiesen werden.

Finger weg von gekauften Zertifikaten

In sozialen Netzwerken werden immer wieder B1-Zertifikate „ohne Prüfung“ angeboten. Bitte lass dich darauf nicht ein. Ein gefälschtes Zertifikat ist eine Straftat (Urkundenfälschung), und die Behörden prüfen Zertifikate inzwischen genauer, auch direkt beim Prüfungsanbieter.

Die Folgen können schwer sein: Eine Einbürgerung, die durch Täuschung erreicht wurde, kann nach § 35 StAG bis zu zehn Jahre später wieder zurückgenommen werden. Das Risiko trägst du allein. Ein echtes B1 ist mit einem guten Plan erreichbar, auch wenn du arbeitest und Familie hast.

Ich möchte die Prüfung ehrlich bestehen. Dafür brauche ich einen Plan und regelmäßige Übung.أريد أن أنجح في الامتحان بنزاهة. ولهذا أحتاج إلى خطة وتمرين منتظم.

Welche Prüfung passt zu dir?

Das hängt davon ab, wo deine Stärken liegen und wie viel Zeit du hast:

  • Du bist im Integrationskurs? Dann ist der DTZ meistens der direkte Weg. Bereite dich jetzt auf alle Teile vor, auch auf das Schreiben.
  • Du brauchst schnell einen Termin oder hast den DTZ nur mit A2 bestanden? Dann kann telc B1 oder Goethe B1 eine gute Alternative sein.
  • Dein Sprechen ist stark, das Schreiben schwach? Dann planen wir im Unterricht gezielt Schreibtraining ein.

In meinem B1- und DTZ-Programm schauen wir zuerst, wo du stehst, und wählen dann gemeinsam die passende Prüfung. Einen ersten Eindruck von deinem Niveau bekommst du im kostenlosen Einstufungstest.

Dein Fahrplan zum B1-Zertifikat in sieben Schritten

  1. Niveau prüfen. Mach den kostenlosen Einstufungstest. Dann weißt du, ob du noch A2-Themen brauchst oder schon direkt für B1 üben kannst.
  2. Bei der Behörde nachfragen. Welchen Nachweis akzeptiert deine Ausländerbehörde oder Einbürgerungsbehörde? Frag am besten schriftlich, dann hast du die Antwort.
  3. Prüfung auswählen. DTZ, telc, Goethe oder ÖSD: Die Unterschiede erkläre ich im Vergleich DTZ, telc, Goethe oder ÖSD.
  4. Früh anmelden. Gerade bei telc und Goethe sind Termine in großen Städten oft Wochen im Voraus ausgebucht.
  5. Gezielt trainieren. Arbeite an deinem schwächsten Teil zuerst. Hilfe findest du in den Artikeln zu DTZ Schreiben, Hören und Lesen und Sprechen.
  6. Probeprüfung unter echten Bedingungen. Mit Uhr, ohne Wörterbuch, alle Teile an einem Tag. So merkst du, wo dir die Zeit fehlt.
  7. Zertifikat sicher aufbewahren. Mach Kopien und einen Scan. Bei der Behörde legst du meistens das Original vor.

Häufige Fragen

Welches Sprachniveau brauche ich für die Einbürgerung?

Für die Einbürgerung brauchst du ausreichende Deutschkenntnisse. Das entspricht dem Niveau B1.

Zählt das B1 aus dem DTZ?

Ja, wenn du im Deutsch-Test für Zuwanderer das Gesamtergebnis B1 erreichst. Ein A2-Ergebnis reicht nicht.

Reicht eine Teilnahmebestätigung vom Sprachkurs?

Nein. Du brauchst ein Zertifikat über eine bestandene Prüfung oder einen anderen anerkannten Nachweis.

Kann ich mich nach drei Jahren einbürgern lassen?

Nein, nicht mehr. Die Einbürgerung nach drei Jahren wurde abgeschafft. Seit dem 30. Oktober 2025 gilt wieder für alle: mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt.

Ich spreche gut, kann aber kaum schreiben. Bekomme ich B1?

Für ein B1-Zertifikat musst du die Prüfung bestehen, und dazu gehört auch das Schreiben. Im DTZ musst du seit dem 1. November 2026 in jedem Teil mindestens A2 erreichen. Schreiben lässt sich aber gut trainieren, weil die Aufgaben immer ähnlich aufgebaut sind.

Darf ich Geld für einen „Zertifikat-Service“ bezahlen?

Nein. Ein gekauftes oder gefälschtes Zertifikat ist eine Straftat. Eine so erreichte Einbürgerung kann bis zu zehn Jahre später zurückgenommen werden.

Quellen: § 10 und § 35 StAG, § 9 AufenthG; Bundesregierung, „Staatsangehörigkeit frühestens nach fünf Jahren“; migrando.de, „Aus für Turbo-Einbürgerung: Gesetz offiziell in Kraft getreten“; „B1 für die Einbürgerung: Diese Nachweise werden anerkannt“ und „Deutsch B1 für die Niederlassungserlaubnis“ (2026); asyl.net (Oktober 2026). Stand: 8. November 2026.

Du brauchst B1 und weißt nicht, wo du anfangen sollst?

Im kostenlosen Kennenlerngespräch schätze ich dein Niveau ein und wir planen, wie du zu deinem Zertifikat kommst. Auf Arabisch, Darija oder Deutsch.